Mini-GmbH - Ihre 2. Chance - Die Existenzgründung mit der “Unternehmergesellschaft”
Erstellt von admin am Freitag 17. Juli 2009
Mit einer cleveren Geschäftsidee eine eigene Existenz aufbauen, wer will das nicht. Mit der Mini-GmbH und den Förderprogrammen wäre dies möglich.
Die Mini-GmbH heißt korrekt “Unternehmergesellschaft” und ist auch haftungsbeschränkt. Die Mini-GmbH ist eine abgespeckte Form der GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Bei der Insolvenz ist der Unternehmer der Mini-GmbH nicht mit seinem privaten Kapitalvermögen haftbar. Das Startkapital der Mini-GmbH beträgt 1 Euro.
Musterprotokolle für die Gründung einer Unternehmergesellschaft gibt es beim Notar. Der Notar berät und beurkundet die Gründung der Unternehmergesellschaft. Der Notar reicht die Registeranmeldung beim zuständigen Gericht ein. Die Gesamtkosten können sich unter 200 € belaufen.
Musterprotokolle finden Sie auch hier:
Wichtige Informationen zur Unternehmergesellschaft finden Sie unter dem Stichwort “Unternehmergesellschaft” hier.
Alle Informationen für die Existenzgründung wie zum Beispiel: Business-Plan, Finanzierung, Existenzgründerzuschuss, Kredite, Finanzierungsplanung, Förderprogramme, Zuschüsse zur Gründungsberatung, Investitionszulage, Einstiegsgeld für ALG II-Empfänger, ERP-Kapital
erhalten Sie hier.
Welche Versicherung Sie beim Start brauchen und welche erst später erfahren Sie von uns oder einem unabhängigen Berater vor Ort unter dem Stichwort Existenzgründung.
Montag 4. Mai 2009 um 18:14
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