Wie wird die “Berufsunfähigkeit” eigentlich definiert?
Erstellt von admin am Freitag 17. Juli 2009
So gut wie jede Versicherung hat in ihren Bedingungen eine eigene Definition der Berufsunfähigkeit. Die folgende Definition hat sich als eigentliche Standarddefinition herausgebildet und ist in dieser oder in einer ähnlichen Form bei vielen Versicherungen zu finden.
Die Definition Berufsunfähigkeit
“Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich für die Dauer von mindestens 6 Monaten (Prognosezeitraum) außer Stande ist, seinen Beruf, wie er vor Eintritt der Krankheit, Körperverletzung oder des Kräfteverfalles beschaffen war, auszuüben.”
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist aber besser
In den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Berufsunfähigkeitstarifs sollten Sie immer die versicherungseigenen Definitionen der Versicherungsgesellschaft nachlesen, denn einige Versicherungen verwenden noch eine weitere Verweisung auf Berufe oder Tätigkeiten, die mit dem zuletzt ausgeübten Beruf bzw. der Tätigkeit vergleichbar sein können (abstrakte Verweisbarkeit) bzw. eine versteckte abstrakte Verweisbarkeit. Dies ermöglicht der Versicherung vor allem in strittigen Fällen die Rentenzahlungen abzulehnen. Text zur abstrakten Verweisung: „Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich für die Dauer von mindestens 6 Monaten (Prognosezeitraum) außer Stande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die er auf Grund seiner Ausbildung und Erfahrung ausüben kann und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht (Verweisungsberuf).“
Die Ablehnungsbegründung lautet dann, dass der Versicherte eine andere zumutbare und vergleichbare Arbeitstätigkeit ausüben könnte, wenn er wolle.
Am besten gehen Sie so vor:
Für die Versicherung ist es bei der Verweisung auf eine andere zumutbare Tätigkeit unerheblich, ob es in Ihrer Nähe freie Stellen mit diesem Tätigkeitsprofil gibt. Auf die Begriffsdefinition und damit auf die sich ergebenen Verweisbarkeitsregelungen müssen Sie daher sehr großen Wert legen.
Prüfen Sie also unbedingt vor dem Abschluss der Versicherung, ob die Versicherungsgesellschaft eine Verweisung auf zumutbare Tätigkeiten (abstrakte Verweisung) beabsichtigt. Die Versicherung bzw. Ihr Versicherungstarif sollte auf eine „abstrakte Verweisung“ ganz verzichten.
Wenn Sie im Falle Ihrer Versicherung bezüglich der Verweisung unsicher sein sollten, so hilft Ihnen der Versicherungsvergleich bzw. Ihr zugewiesener unabhängiger BU-Experte von Versicherungsvergleich-de.eu weiter. Dies ist zu empfehten, weil es noch einige andere wichtige Punkte (z.B. “Arztanordnungs-Klausel) die in einem zeitgemäßen Vertrag nichts zu suchen haben.
Lassen Sie sich in dem kostenlosen Versicherungsvergleich die Monatsprämien errechnen.
Die 11 wichtigsten Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung:
Berufsunfähigkeit und Verantwortung Wie wird “Berufsunfähigkeit” definiert? Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente von der staatlichen Rentenversicherung? Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?Warum sind die Gesundheitsfragen bei einer BU so wichtig?
Welche Alternativen gibt es bei einer BU?
Welche Ursachen führen zur Berufsunfähigkeit?
Wie berechne ich die Versorgungslücke?
Was leistet eine gute BU-Versicherung?
Wie wird die Berufsunfähigkeit festgestellt?
Wie finde ich die besten BU-Versicherungen?
Mittwoch 11. März 2009 um 17:47
[...] zehn wichtigsten Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung: Wie wird “Berufsunfähigkeit” definiert? Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente von der staatlichen Rentenversicherung? Was kostet eine [...]