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Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente von der staatlichen Rentenversicherung?

Erstellt von admin am Dienstag 5. Mai 2009

Die staatliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es schon seit dem 1. Januar 2001 nicht mehr. Der gesetzliche Schutz nennt sich jetzt Erwerbsminderungsrente und nimmt im Vergleich zur damaligen staatlichen Berufsunfähigkeitsrente keine Rücksicht mehr auf den erlernten Beruf . Die Neuregelungen der Erwerbsminderungsrente haben weitreichende Konsequenzen und machen die zusätzliche private Vorsorge notwendiger denn je.

Der Beruf ist hierbei egal! Hauptsache Sie können noch irgendwie arbeiten!
Ein Bäcker, der auf Grund einer Mehlallergie seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann, erhält, solange er mindestens sechs Stunden am Tag eine andere Tätigkeit ausüben kann, keine Erwerbsminderungsrente. Die Ausbildung und die Höhe des Einkommens bei der neuen Tätigkeit haben keine Auswirkungen mehr auf die Höhe der Erwerbsminderungsrente. So kann es dazu kommen, dass auch bestens ausgebildete Personen und Spezialisten auf einfachste Tätigkeiten, die in keiner Weise der Ausbildung und den Kenntnissen entsprechen, verwiesen werden und keine staatliche Unterstützung erhalten werden.
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Für alle vor 1961 Geborenen gilt Entwarnung
Ausnahmen werden für diejenigen gemacht, die noch vor der Einführung der Erwerbsminderungsrente eine staatliche Berufsunfähigkeitsrente erhielten. Dies Persone erhalten weiterhin die Rentenzahlungen in voller Höhe. Ebenso werden alle Personen, die vor 1961 geboren sind nach dem altem Recht bewertet und erhalten die staatliche Unterstützung wenn sie in dem damals erlernten Beruf nicht mehr arbeiten können.

Die Erwerbsminderungsrente
Ein Anspruch und damit die Höhe auf die Erwerbsminderungsrente ergibt sich aus der Beurteilung über das vorhandene Leistungsvermögen der Person.

Ein Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente haben nur Personen, denen es zu 100% nicht mehr möglich ist, wenigstens 3 Stunden täglich zu arbeiten.
Menschen, die zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeiten können, erhalten die halbe Erwerbsminderungsrente (in Höhe von 50 Prozent der vollen Erwerbsminderungsrente).
Menschen, die mehr als 6 Stunden täglich arbeiten können, erhalten keine Erwerbsminderungsrente.
Egal in welchem Umfang eine Erwerbsminderung vorliegt, die Leistungen aus der Erwerbsminderungsrente kann nur die Person beziehen, der in den letzten 5 Jahren vor vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre lang Beiträge zur Renten- Versicherung gezahlt hat.

Lassen Sie sich in dem kostenlosen Versicherungsvergleich die Monatsprämien errechnen.

Und so geht es zur Erwerbsminderungsrente:
1. Wenn man als Arbeitnehmer bis zu 6 Wochen wegen Krankheit oder Unfall ausfällt,
bekommt man vom Arbeitgeber Lohnfortzahlung.

2. Danach hat man als gesetzlich Krankenversicherter Anspruch auf Krankengeld,
welches 70 % vom Brutto (maximal Beitragsbemessungsgrenze) oder 90 % vom
Nettoeinkommen beträgt. Der niedrigere Wert ist der ausschlaggebende, wobei
davon noch ca. 12,70 % Sozialversicherungsbeiträge abgehen (Arbeitslosen-,
Renten-, und Pflegeplichtversicherung).

3. Sollte man nach 78 Wochen immer noch nicht gesund sein, wird über
die Leistungsfähigkeit und somit über die Höhe der gesetzlichen
Erwerbsminderungsrente durch einen Amtsarzt entschieden.

Aber generell gilt der Grundsatz: Reha-Maßnahmen vor Rente!

Junge Menschen trifft eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit besonders hart, da sie erst Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben, wenn in den letzten 5 Jahren Beiträge eingezahlt wurden.

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