Änderungen 2009 - Teil 1: Steuern
Erstellt von admin am Donnerstag 16. Juli 2009
Erbschaftssteuer, Abgeltungssteuer, Nichtveranlagungsbescheinigung, Altersentlastungsbetrag,
Kfz-Steuer, Abschreibungen, Pendlerpauschale, Kindergeld, Kinderfreibeträge, Schulgeld, Rentenbesteuerung, Tagesmütter, Gastfamilien psychisch Kranker, Steuerhinterziehung, Biosprit, Lkw-Maut
Zu den anderen Änderungen 2009:
Teil 2: Sozialversicherung
Teil 3: Staatliche Zuwendungen
Teil 4: Sonstige
Eingangssteuersatz
Laut Konjunkturpaket II wird rückwirkend ab 1. Januar 2009 der Eingangssteuersatz von 15% auf 14% gesenkt und der Grundfreibetrag um 170 EUR auf 7.834 EUR angehoben. 2010 soll der Grundfreibetrag dann auf 8.004 EUR steigen. Die Tarifeckwerte sollen zunächst um 400 EUR und 2010 um 330 EUR weiter nach rechts verschoben werden, um die sogenannte kalte Progression abzuschwächen.
Erbschaftssteuer:
Selbstgenutztes Wohneigentum kann künftig nicht nur unter Ehepartnern, sondern auch in eingetragenen Lebenspartnerschaften steuerfrei vererbt werden. Voraussetzung: Die Wohnung wird für die kommenden zehn Jahre auch selbst genutzt. Bei Kindern gilt für die Steuerfreiheit zusätzlich eine Höchstgrenze von 200 Quadratmetern.
Die Freibeträge für Vermögen für nahe Angehörige werden angehoben: Für Ehegatten von bisher 307.000 Euro auf 500.000 Euro, für Kinder von 205.000 Euro auf 400.000 Euro, für Enkelkinder von 51.200 Euro auf 200.000 Euro.
Geschwister, Nichten und Neffen zahlen künftig mehr. Ihr steuerlicher Freibetrag beträgt nur 20.000 Euro, die Steuersätze liegen zwischen 30 und 50 Prozent. Diese Regelung gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften und Erben außerhalb des engen Familienkreises.
Die Steuersätze für Ehegatten und Kinder machen hingegen nur sieben bis 30 Prozent aus. Aufgrund der hohen Freibeträge ist der größte Teil der Schenkungen und Erbschaften jedoch steuerfrei.
Erben von Firmen müssen keine Erbschaftssteuer zahlen, wenn der Betrieb im Kern zehn Jahre weitergeführt wird und eine bestimmte Zahl an Arbeitsplätzen erhalten bleibt. Wird ein Unternehmen dagegen nur sieben Jahre lang weitergeführt, müssen 15 Prozent an Steuern abgeführt werden.
Der Ertrag aus der Erbschaftssteuer in Höhe von vier Milliarden Euro soll den Ländern weiterhin erhalten bleiben.
Abgeltungssteuer:
Ab Januar 2009 werden Zinserträge, Dividenden und Kursgewinne mit der Abgeltungssteuer von 25 Prozent versteuert. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer ( insgesamt dann bis 28,625 Prozent).
Kursgewinne bleiben künftig nur bei Wertpapieren steuerfrei, die bis 31. Dezember 2008 erworben wurden und mindestens ein Jahr gehalten werden. Kursgewinne aus Wertpapieren, die ab 1. Januar 2009 gekauft werden, unterliegen dann unabhängig von der Anlagedauer der Abgeltungssteuer. Von dieser Steueränderung sind grundsätzlich alle nicht staatlich geförderten Kapitalanlage- und Vorsorgeprodukte betroffen, zum Beispiel auch Fonds- und Banksparpläne.
Vorteile genießen Kapitallebensversicherungen, bei denen weiterhin das Privileg der hälftigen Ertragsbesteuerung gilt , wobei am Ende der Vertragslaufzeit die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Satz versteuert wird. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Vertrag mindestens zwölf Jahre läuft und nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird
Staatlich geförderte Vorsorgeprodukte wie Riester- oder Rürup-Rente unterliegen nicht der Abgeltungssteuer, da hier das spezielle System der nachgelagerten Besteuerung gilt.
Vorteile bringt die Abgeltungssteuer vielen Sparern, die auf Anlagen mit normaler Zinszahlung setzen. Lag der persönliche Steuersatz bisher über 25 Prozent, muss künftig weniger an den Fiskus abgeführt werden. Liegt der Satz unter 25 Prozent, können Sparer sich einen Teil der Abgaben mit der Steuererklärung zurückholen. Weiterhin gilt außerdem der Sparerfreibetrag von 801 Euro je Person.
Nichtveranlagungsbescheinigung:
Für alle Personen, die keine Einkommenssteuern zahlen, und Geringverdiener mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrags von 7.664 Euro, können sich durch eine Nichtveranlagungsbescheinigung auch von der Abgeltungssteuer befreien lassen. Wer eine gültige Bescheinigung besitzt, für den ändert sich zum 1. Januar 2009 nichts. Eine Nichtveranlagungsbescheinigung stellt Ihnen das Finanzamt aus.
Online-Formular unter: www.formulare-bfinv.de
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Altersentlastungsbetrag:
Die Finanzämter gewähren all denen, die das 64. Lebensjahr vollendet haben, einen so genannten Altersentlastungsbetrag. Entscheidend für die Höhe der steuerlichen Vergünstigung ist das Jahr, in dem sie das 64. Lebensjahr vollenden. Ist das 2008 der Fall, erhalten sie dann lebenslang einen Entlastungsbetrag von 35,2 Prozent, maximal jedoch 1.672 Euro.
MITARBEITERBETEILIGUNG:
Voraussichtlich von April an sollen mehr Steueranreize und Branchenfonds-Lösungen gelten, um Arbeitnehmer stärker am Unternehmen zu beteiligen. Nach bisherigen Gesetzesplänen steigt der Fördersatz für vermögenswirksame Leistungen, die in Beteiligungen angelegt werden, von 18 auf 20 Prozent.
Kfz-Steuer:
Käufer eines neuen Autos werden von der Kfz-Steuer befreit, wenn ihr Fahrzeug bis Ende Juni 2009 erstmals zugelassen wird. Die Kfz-Steuer entfällt ein Jahr lang für alle Neuwagen. Für besonders schadstoffarme Autos gilt die Befreiung maximal zwei Jahre lang.
Reform der KfZ-Steuer:
Ab 1.Juli 2009 kommt die neue KfZ-Steuer. Bei Altfahrzeugen bleibt bis 2013 alles beim Alten!
Für die Bemessung der neuen Kfz-Steuer sind künftig Schadstoffausstoß und Hubraum entscheidend. Ein Sockelwert von 120 Gramm Kohlendioxid (CO2) pro Kilometer ist steuerfrei. Diese CO2-Freibetrag gilt bis 2011. In den folgenden beiden Jahre sind nur noch 110 Gramm steuerfrei, ab 2014 lediglich 95 Gramm. Was über den Sockel hinausgeht, kostet 2,00 Euro pro Gramm CO2 und Kilometer. Hinzu kommt ein Betrag von 2,00 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum für Benziner beziehungsweise 9,50 Euro für Diesel. Aus den beiden Komponenten setzt sich die jährlich zu zahlende Kfz-Steuer zusammen.
Die neue Fahrzeugsteuer gilt zunächst nur für Neuwagen. Ältere Pkw werden erst ab dem Jahr 2013 auf die neue Formel umgestellt.
Nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat der Reform zu. Im Zuge der Umstellung auf den CO2-Ausstoß geht die Erhebung von den Ländern auf den Bund über.
Abschreibungen:
Für Firmen gibt es bei Neuanschaffungen wieder mehr Steuererleichterungen. Befristet für zwei Jahre wird die degressive Abschreibung für Wirtschaftsgüter von 25 Prozent wieder eingeführt. Daneben gibt es verbesserte Sonderabschreibungen für Kleinfirmen.
Privathaushalte sollen Handwerkerrechnungen und sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen stärker von der Steuer absetzen können. Anrechenbare Lohnkosten für Handwerker sollen auf 1200 Euro verdoppelt und für Dienstleistungen auf 4000 Euro erhöht werden.
Pendlerpauschale:
Im nächsten Jahr können Berufspendler für Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz wieder vom ersten Kilometer an jeweils 30 Cent von der Steuer absetzen.
Kindergeld und –freibeträge:
Das Kindergeld für das erste und zweite Kind steigt auf je 164 Euro monatlich, für das dritte Kind auf 170 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind auf 195 Euro. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt auf je 3864 Euro – zusammen mit dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf sind es zusammen 6024 Euro.
Schulgeld:
Das Entgelt für private und kirchliche Schulen wird nach Abzug von Beherbergungs-, Betreuungs-, und Verpflegungskosten zu 30 Prozent als Sonderausgabe abzugsfähig. Es gilt jedoch ein Höchstbetrag von 5000 Euro. Um den auszuschöpfen, müssten Eltern also mindestens 16.666 Euro im Jahr zahlen. Das soll auch für Schulen im Ausland gelten, wenn sie zu einem anerkannten Abschluss führen. Erstmals sind auch Entgelte an berufsbildende Ergänzungsschulen abziehbar.
Lohnersatzleistungen: Die Behörden müssen ab 2009 melden, wer Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld I erhält. Überschreiten diese Einkünfte 410 Euro im Jahr, müssen Bezieher dies in einer Steuererklärung beim Finanzamt angeben.
Rentenbesteuerung:
Durch das 2005 geltende Alterseinkünftegesetz kommt es auch 2009 zu steuerlichen Änderungen. Bei der Rentenbesteuerung erhöht sich der steuerpflichtige Rentenanteil von 56 auf 58 Prozent. Dies gilt für alle Neurentner des Jahres 2009.
PFLEGE:
Haushaltshilfen: Bisher waren die Steuerregelungen bei den Kosten für Haushaltshilfen sehr komplex. Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Haushalt ließ sich bis maximal 2.400 Euro pro Jahr steuerlich absetzen. Bei Betreuungs- und Pflegeleistungen, die aus eigener Tasche bezahlt werden, bei haushaltsnahen Dienstleistungen (Hausreinigung, Gartenarbeit) und bei Personalkosten für Handwerkerleistungen waren es jeweils maximal 600 Euro.
Diese drei verschiedenen Haushaltsleistungen werden nun zusammengelegt. Der gemeinsame Höchstbetrag liegt bei 4.000 Euro pro Jahr.
Haushaltshilfen:
Haushaltshilfen können stärker von der Steuer abgesetzt werden. Die Steuerlast mindert sich um bis zu 20 Prozent auf maximal 4.000 Euro im Jahr. Bei einer 400-Euro-Kraft liegt der Maximalbetrag bei 510 Euro.
Tagesmütter:
Staatlich bezahlte Tagesmütter müssen, wie „private“ Tagesmütter“, steuern zahlen.
Gleichzeitig wird aber die steuerfreie Betriebskostenpauschale auf monatlich 300 Euro pro Kind angehoben. Bis zu einem Gesamteinkommen von 355 Euro pro Monat besteht für verheiratete Tagesmütter weiter die Möglichkeit, über den Ehemann kostenlos krankenversichert zu sein.
Bei Betreuung von bis zu fünf Kindern gelten Tagesmütter als „nebenberuflich Selbstständige“. Dadurch ergibt sich in der gesetzlichen Krankenversicherung bei einem Gesamteinkommen zwischen 355 Euro und 828 Euro pro Monat ein Krankenversicherungsbeitrag von rund 120 Euro im Monat statt 250 Euro. Der reduzierte Krankenversicherungsbeitrag wird Tagesmüttern vom Jugendamt zur Hälfte erstattet werden.
Gastfamilien psychisch Kranker:
Gastfamilien von Menschen mit psychischer Erkrankung oder geistiger Behinderung werden steuerlich entlastet. Von 2009 an werden Leistungen an Gastfamilien zur Pflege, Unterbringung, Betreuung und Verpflegung von der Einkommensteuer freigestellt.
GEZ-Gebühren:
Die Rundfunkgebühr steigt von 17,03 Euro um 95 Cent auf 17,98 Euro (5,76 Euro für Hörfunk und 12,22 Euro für Fernsehen).
Steuerhinterziehung:
Die Verfolgung von Steuerstraftaten in besonders schweren Fällen soll erst nach zehn Jahren verjähren. Das ist eine Verdoppelung der Frist. Darunter fallen etwa die Verkürzung der Steuerlast in großem Stil, die Verwendung falscher Belege, bandenmäßige Hinterziehung und der Missbrauch einer Amtsstellung.
Biosprit:
Die Steuerbelastung von reinem Biodiesel wird gemildert und für 2009 auf 18 Cent pro Liter statt auf bisher geplante 21 Cent festgelegt. Der Ausbau erhöhter Beimischungen von Agrarsprit mit dem üblichen fossilen Diesel wird dagegen gedrosselt. Dieser gesetzlich festgelegte Anteil (bezogen auf den Energiegehalt) wird Anfang 2009 von geplanten 6,25 auf 5,25 Prozent gesenkt. Von 2010 bis 2014 soll der Anteil 6,25 Prozent betragen. Von 2015 an setzt die Regierung auf Biosprit der zweiten Generation, dem eine klimafreundlichere Ausbeute von Abfällen und Hölzern nachgesagt wird.
Lkw-Maut:
Trotz aller Spediteurs-Proteste wird die Maut für schwere Lkw zum Jahresanfang zum Teil drastisch erhöht. Zudem wird die Belastung noch stärker als bisher nach Schadstoffen gestaffelt. Im Schnitt verteuert sich die Autobahn-Gebühr von 13,5 auf 16,3 Cent je Kilometer. Für die Hälfte der aktuell zwei oder drei Jahre alten Brummis dreht sich die Gebührenschraube aber immerhin um knapp 60 Prozent nach oben: Je nach Gewicht auf rund 19 oder 20 Cent.
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Sonntag 1. Februar 2009 um 20:10
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