Änderungen 2009 – Teil 2: Sozialversicherung und Zulagen
Erstellt von admin am Donnerstag 16. Juli 2009
Beitragsbemessungsgrenzen für Pflichtversicherungen, Arbeitslosenversicherung, Gesetzliche Krankenversicherung, Krankengeld für Selbstständige, Private Krankenversicherung, Private Krankenversicherungspflicht, Pflegeversicherung, Kindergeld und Kinderfreibetrag, Lohnersatzleistungen, Elterngeld, Wohngeld, Arbeitslosengeld
Zu den anderen Änderungen 2009:
Teil 1: Steuern
Teil 3: Staatliche Zuwendungen
Teil 4: Sonstige
Beitragsbemessungsgrenzen für Pflichtversicherungen:
Ab Januar 2009 gelten in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- sowie Renten- und Arbeitslosenversicherung neue Grenzen für die Versicherungspflicht und die Beitragsbemessung. Die Beitragsbemessungsgrenze, das heißt die Vorgabe, bis zu welcher Einkommenshöhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden müssen, steigt für alte und neue Bundesländer einheitlich von 3.600 Euro auf jährlich 3.675 Euro. Über vorgenannten Betrag übersteigendes monatliches Einkommen wird nicht mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen belastet.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie in der Arbeitslosenversicherung wurde von 5.300 Euro auf 5.400 Euro pro Monat (Westdeutschland) bzw. von 4.500 Euro auf 4.550 Euro pro Monat (Ostdeutschland) erhöht.
Arbeitslosenversicherung:
Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung sinkt zum 1. Januar von 3,3 auf 2,8 Prozent. 2010 steigt er wieder auf 3,0 Prozent.
Arbeitslosengeld für Selbstständige:
Selbstständige haben jetzt zwei Möglichkeiten, einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben. Zum einen durch eine sozialversicherungspflichtige unselbstständige Beschäftigung, bei der ausreichend Versicherungszeiten vorliegen. Zum anderen durch eine freiwillige Versicherung mit drei verschiedenen monatlichen Beitragshöhen (70, 140 oder 206 Euro; das monatliche Arbeitslosengeld läge dann bei rund 550, 870 oder 1.200 Euro).
Die circa 1,5 Millionen Betroffenen sollten sich jedoch um eine entsprechende Absicherung kümmern und bedenken, wenn Sie den „Wahltarif“ der gesetzlichen Kasse nutzen haben Sie keine Möglichkeit zur Kündigung / Kassenwechsel in den nächsten 3 Jahren.
Neuester Stand 11.06.2009:
Chaos! Selbstständige in der GKV sollen wieder Krankentagegeld erhalten! Regierung rudert zurück!
Nun soll sich alles wieder ändern, so dass Versicherte sich wieder über den Allgemeinen Beitragssatz mit Krankentagegeld-Anspruch ab 01.08.2009 versichern können. Jedoch ist vor Mitte des Jahres nicht mit Inkrafttreten eines neuen Gesetzes zu rechnen.
________________________________________
Ihr Portal für unabhängige, kostenlose Versicherungsvergleiche sowie Infos rund um Versicherungen, Finanzen, Steuern, Recht.
__________________________________________
Gesetzliche Krankenversicherung:
Die Kassenbeiträge werden zentral im Gesundheitsfonds verwaltet und über einen komplizierten Verteilungsschlüssel wieder an die einzelnen Kassen ausgezahlt. Dabei wird über den reformierten Risikostrukturausgleich ein Ausgleich geschaffen für die unterschiedlichen Ausgangsbedingungen im Wettbewerb. Krankenkassen, die viele Ältere und Kranke versichern, erhalten mehr Geld als Kassen, die vor allem junge und gesunde Mitglieder haben. In den Fonds fließen neben den Beiträgen 2009 auch vier Milliarden Euro aus Steuermitteln.
Alle gesetzlich Versicherten zahlen einen Einheitsbeitrag von 15,5 Prozent ihres Bruttoeinkommens. Für die meisten steigt damit der Kassenbeitrag. Der durchschnittliche Beitragssatz betrug Ende 2008 14,9 Prozent. Jede einzelne Kasse kann einen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten fordern. Für freiwillig Versicherte der gesetzlichen Kassen gilt ein ermäßigter Satz von 14,9 Prozent. Gegen Arbeitsunfähigkeit müssen sie sich gesondert versichern.
Durch das Konjunkturpaket II wird der Bundeszuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung mit Wirkung zum 1. Juli 2009 für das Jahr 2009 um 3,2 Mrd EUR und für das Jahr 2010 und 2011 um je 6,3 Mrd EUR erhöht, und der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung sinkt dann um 0,6 Beitragssatzpunkte.
Krankengeld für Selbstständige:
Wer als Selbstständiger freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, zahlt ab sofort einen ermäßigten Krankenkassenbeitrag von 14,9 Prozent. Kassen dürfen dieser Versichertengruppe jedoch kein Krankengeld mehr zahlen. Stattdessen müssen sie einen speziellen „Wahltarif“ zur Absicherung gegen Arbeitsunfähigkeit anbieten. Wer diesen Wahl-Tarif wählt, darf die zuständige Krankenkasse für drei Jahre nicht wechseln.
Die Alternative, einen möglichen Verdienstausfall bei längerer Krankheitsdauer abzufedern, besteht im Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung – dem so genannten Krankentagegeld.
Private Krankenversicherung:
Zum Jahreswechsel wird erstmals eine Versicherungspflicht für all jene ohne Krankenschutz eingeführt, die zuvor schon einmal privat versichert waren. Parallel zur Einführung der Versicherungspflicht gibt es bei Privatkassen einen neuen „Basistarif“ mit GKV-Leistungen: Der Basistarif darf maximal 570 Euro kosten. Wer das nicht bezahlen kann und durch den vollen Beitrag zum Sozialfall würde, dem wird er zur Hälfte erlassen.
Diese Regelungen wollen die Privatkassen mit einer Klage beim Bundesverfassungsgericht zu Fall bringen. Auch neu in der PKV ist, dass auch bereits Versicherte in den Basistarif einer anderen Versicherung wechseln können. Dies ist vorübergehend bis zum 30. Juni möglich. Er ist danach aber für 18 Monate daran gebunden.
Privat Vollversicherte, die ihren Krankenversicherungsvertrag erst am 1.01.2009 begannen, können künftig ihre Altersrückstellungen bei einem Wechsel der Versicherung bis zur Höhe des Basistarifs mitnehmen.
Private Krankenversicherungspflicht:
Nicht-Versicherte, die aus der privaten Krankenversicherung herausgefallen sind und sich auch nicht als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse angeschlossen haben, müssen sich ab 1. Januar wieder versichern. Wer bisher noch nie versichert war, wird dem Versicherungssystem zugeordnet, das seiner ausgeübten Berufstätigkeit entspricht. Selbstständige etwa werden der privaten Krankenversicherung zugeordnet.
Um in einigen Jahren Nachforderungen zu vermeiden, sollten Nichtversicherte ab Januar ihrer Versicherungspflicht nachkommen und sich einen passenden Versicherungsschutz suchen.
Was passiert, wenn sich ein bislang nicht Versicherter auch jetzt nicht bei einer Versicherung angemeldet hat?
Er schuldet generell der privaten Krankenversicherung oder Krankenkasse die seit Beginn der Versicherungspflicht nicht gezahlten Beiträge.
Dabei gilt: Für die ersten fünf Monate müssen die Prämien voll nachentrichtet werden, für jeden weiteren Monat zu einem Sechstel. Wer sich erst 2014 etwa wegen einer Operation bei einem Privatversicherer meldet, muss 14 Monatsbeiträge nachzahlen. (Bei 570 €/Monatsbeitrag für den “Basistarif” sind 14 Monatsbeiträge 7980 € Nachzahlungen). Die Versicherung darf Mitglieder aber nicht ausschließen, weil sie keine Beiträge zahlen. Allerdings zahlt sie in diesem Fall nur die Kosten für Notmaßnahmen wie Entbindungen oder Schmerztherapien.
Siehe auch:
Versicherungspflicht für alle! Was aber, wenn man die Beiträge nicht zahlen kann?
Das neue Recht in der privaten Krankenversicherung - Versicherungspflicht und Wechselmöglichkeit Basistarif
Pflegeversicherung:
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Pflegeberatung. Die meisten Bundesländer wollen zusätzliche Pflegestützpunkte einrichten. Für Pflegeheime gibt es erstmals Bewertungen nach Schulnoten: Die Zensuren 1 für «sehr gut» bis 5 für «mangelhaft» sind bekannt zu gegeben. Bis Ende 2010 sollen alle 10.400 Pflegeheime benotet sein.
Kindergeld und Kinderfreibetrag:
Für das erste und zweite Kind steigt das Kindergeld um 10 Euro von 154 Euro auf 164 Euro pro Monat, bei allen weiteren Kindern um jeweils 16 Euro: Für das dritte Kind erhalten Familien 170 Euro, ab dem vierten Kind jeweils 195 Euro pro Monat. Weiterhin erhöht sich auch der jährliche Kinderfreibetrag von 3.648 Euro um 216 Euro auf 3.864 Euro.
Rechnet man den Betreuungs- und Erziehungsfreibetrag zusammen, können Familien Freibeträge von insgesamt 6.024 Euro (statt zuvor 5.808 Euro) für jedes Kind beanspruchen.
Für Gutverdiener fällt die Erhöhung geringer aus: Die Freibeträge sind bei einem Kind künftig erst ab 67.000 Euro (vorher 63.000 Euro) günstiger als das Kindergeld.
Aus dem Konjunkturpaket II wird es für alle Kindergeldempfänger zudem eine Einmalzahlung von 100 EUR je Kind geben. Die Zahlung erfolgt einmalig mit dem Kindergeld im März oder April 2009.
Der Regelsatz für Kinder von Hartz IV-Empfängern wird auf 70% (248 Euro) von 60% (211 Euro) erhöht.
Lohnersatzleistungen:
Behörden müssen ab 2009 melden, wer Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld I erhält. Überschreiten diese Einkünfte 410 Euro im Jahr, müssen Bezieher dies in einer Steuererklärung beim Finanzamt angeben.
Elterngeld:
Auch neu, dass Großeltern können künftig bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen, wenn sie den Nachwuchs ihres Kindes betreuen wollen. Voraussetzung ist allerdings, dass ein Elternteil minderjährig ist oder als junger Volljähriger noch die Schule besucht oder eine Ausbildung macht. Elterngeld erhalten die Großeltern nicht. Dies bleibt den Eltern vorbehalten. Bei Minderjährigen dürfte das in der Regel das Mindestelterngeld von 300 Euro sein. Mit der Neuregelung soll vor allem bei so genannten Teenager-Schwangerschaften geholfen werden.
Die Bezugsdauer des Elterngeldes kann künftig einmal ohne Begründung geändert werden. Das seit Anfang 2007 bestehende Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung für die ersten 14 Monate nach Geburt eines Kindes.
Wohngeld:
Die für 2009 geplante Wohngelderhöhung ist auf den 1. Oktober 2008 in Form einer Einmalzahlung vorgezogen worden. Dadurch sollten Haushalte mit geringem Einkommen bereits während der laufenden Heizperiode bei den hohen Energiekosten entlastet werden. Die Einmalzahlung ist nach der Haushaltsgröße gestaffelt. Ein Einpersonenhaushalt erhält beispielsweise 100 Euro, ein Vierpersonenhaushalt zusammen 180 Euro.
Bei der Berechnung des Wohngeldes werden jetzt auch die Heizkosten mit einbezogen. Das Wohngeld erhöht sich mit dem Monat Januar von durchschnittlich 90 Euro auf 140 Euro. Weiterhin werden die bisherigen Miethöchstbeträge angehoben. Damit erweitert sich der Kreis der wohngeldberechtigten Haushalte.