Änderungen 2009: - Teil 3: Staatliche Zuwendungen
Erstellt von admin am Donnerstag 16. Juli 2009
Wohngeld, Kurzarbeitergeld, Bausparvertrag, Handwerk, Kurzarbeitergeld, Zuschuss Schulbedarf, Kindergeld
Zu den anderen Änderungen 2009:
Teil 1: Steuern
Teil 2: Sozialversicherung
Teil 4: Sonstige
Wohngeld:
Das Wohngeld wird für ärmere Familien und Rentner erhöht: von im Schnitt 90 auf 142 Euro im Monat. Erstmals richtet sich die Wohnhilfe dann auch nach der Entwicklung der Heizkosten, die stark gestiegen sind.
Deshalb erhalten die jetzigen Empfänger von Wohngeld gesondert und rückwirkend für das vierte Quartal 2008 einen einmaligen Anspruch auf einen nach Familiengröße gestaffelten pauschalen Heizkosten-Zuschuss. Er soll erst mit den Nebenkosten-Abrechnungen im Frühjahr ausgezahlt werden: Für eine Person 100 Euro, für zwei Personen 130 und für jede weitere 25 Euro.
Zudem werden die bisherigen Miethöchstbeträge angehoben. Damit erweitert sich der Kreis der wohngeldberechtigten Haushalte.
Kurzarbeitergeld:
Der maximale Bezug von Kurzarbeitergeld wird von 12 auf 18 Monate verlängert. Die Verordnung ist auf 2009 befristet und gilt für Beschäftigte, die bis Ende 2009 wegen konjunkturbedingter Produktionseinschränkungen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Qualifizierungsangebote für Bezieher von Kurzarbeitergeld sollen vom 1. Januar an aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert werden.
Bausparvertrag:
Bausparer haben weiterhin die Möglichkeit, eine Wohnungsbauprämie zu beantragen. Doch wer ab dem 1. Januar einen Bausparvertrag abschließt, darf den Vertrag später nur für wohnwirtschaftliche Zwecke verwenden. Ebenso können in der Regel nur noch Sparer, die bei Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre sind, das Geld nach Ablauf der Sieben-Jahres-Frist für freie Zwecke – etwa für den Kauf eines Autos – verwenden. Bestehende Verträge bleiben von der neuen Regelung unberührt.
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Handwerk:
Privathaushalte sollen Handwerkerrechnungen und haushaltsnahe Dienstleistungen stärker steuerlich absetzen können. Bei Handwerkerleistungen (Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen) wird der gesetzliche Steuerbonus von 600 Euro auf 1.200 Euro verdoppelt.
Kurzarbeitergeld:
Der maximale Bezug von Kurzarbeitergeld wird von 12 auf 18 Monate verlängert. Dies ist zeitlich befristet auf 2009.
Zuschuss Schulbedarf:
Kinder von Hartz-IV-Empfängern erhalten künftig bis zum 10. Schuljahr zu Beginn des Schuljahres je 100 Euro.
Kindergeld:
Das Kindergeld für das erste und zweite Kind steigt auf je 164 Euro monatlich, für das dritte Kind auf 170 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind auf 195 Euro.
Auch der Kinderfreibetrag wird von 3648 auf 3864 Euro erhöht. Der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung bleibt mit 2160 Euro unverändert. Insgesamt summiert sich der Freibetrag pro Kind somit auf 6024 Euro. Dadurch ändert sich auch der Kindesunterhalt bei geschiedenen.
Aus dem Konjunkturpaket II wird es für alle Kindergeldempfänger zudem eine Einmalzahlung von 100 EUR je Kind geben. Die Zahlung erfolgt einmalig mit dem Kindergeld im März oder April 2009.
Mittwoch 11. März 2009 um 21:53
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